21 und 24). Er war mithin nicht als Kurde erkennbar (vgl. hierzu auch seine Aussage in der oberinstanzlichen Einvernahme auf pag. 202 Z. 15). Wie bereits ausgeführt ist aufgrund der Bilder (pag. 24 und 38) erstellt, dass sich der Beschuldigte gegen 15:03 Uhr mitten in einer kurdischen Menschenansammlung im Bereich Thunstrasse/Helvetiaplatz befand. Dies notabene knapp eine halbe Stunde nach seinem Eintreffen vor Ort bzw. rund eine halbe Stunde, nachdem sich gemäss den Feststellungen der Polizei (vgl. pag. 3) die Konfrontation zwischen den türkischen und den kurdischen Kundgebungsteilnehmern auf der Thunstrasse abgespielt hatte.