12 Z. 200 f.). Die Aussagen des Beschuldigten decken sich insofern mit dem im Polizeirapport geschilderten Kundgebungsverlauf (pag. 3), als es danach gegen 14:30 Uhr zu einer Konfrontation zwischen einer Splittergruppe kurdischer Demonstranten mit den türkischen Kundgebungsteilnehmern kam und die einschreitenden Polizeikräfte ein direktes Aufeinandertreffen verhindern konnten.