Gemäss Anzeigerapport erfolgten die Abmahnungen durch die Polizei um 12:59 Uhr und um 13:01 Uhr (pag. 2). Der Sitzstreik und die Auseinandersetzung auf der Schwellenmattstrasse fanden ebenfalls vor 14:30 Uhr statt (pag. 3). Folglich kann der erst gegen 14:30 Uhr in Bern eingetroffene Beschuldigte die Durchsagen der Polizei um 12:59 Uhr und 13:01 Uhr nicht gehört und weder am ersten Sitzstreik teilgenommen noch den Konflikt auf der Schwellenmattstrasse miterlebt haben.