13 Z. 230 ff.). Am Sitzstreik zwischen der Kunsthalle Bern und dem Alpinen Museum der Schweiz sei er nicht beteiligt gewesen (pag. 13 Z. 260). Von der Auseinandersetzung auf der Schwellenmattstrasse habe er erst am nächsten Tag im Fernsehen erfahren (pag. 14 Z. 286). Was die Uhrzeit anbelangt, ist die gegenüber der Polizei bekundete Zeitangabe von 13:00 Uhr als massgebend zu erachten, da sich der Beschuldigte im Zeitpunkt der ersten Befragung mit grosser Wahrscheinlichkeit noch besser zu erinnern vermochte, wie lange er am fraglichen Tag tatsächlich gearbeitet hat.