7 vor allem auch vor dem Hintergrund, dass er gemäss eigenen Angaben schon an 10 bis 15 Kundgebungen (meistens in Zürich) teilgenommen hat (pag. 11 Z. 153 ff. und pag. 199 Z. 37), mithin als demonstrationserfahren gilt. 7.3.3 Zum Eintreffen des Beschuldigten in Bern Der Beschuldigte gab zu Protokoll, am 12. September 2015 bis ca. 13:00 Uhr (pag. 10 Z. 121; [Zeitangabe in der polizeilichen Einvernahme]) bzw. bis ca. 12:00 Uhr (pag. 100 Z. 3; [Zeitangabe in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung]) gearbeitet zu haben und anschliessend von F.___