So gab er denn auch gegenüber der Polizei zu Protokoll, er habe zunächst überall türkische Fahnen gesehen und türkische Parolen gehört. Er habe auch mitbekommen, wie sich Kurden und Türken gegenseitig mit Gegenständen beworfen hätten. Dazwischen habe die Polizei gestanden (pag. 12 Z. 187 ff. und pag. 15 Z. 333 ff.). Insofern war für ihn erkennbar, dass die Kundgebung von ordnungswidrigem Verhalten begleitet war resp. sein würde. Dies