6.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Im Rahmen der Beweiswürdigung ist betreffend den ersten Sachverhaltsteil (Thunstrasse) zu klären, ob der Beschuldigte in die Konfrontation zwischen einer Splittergruppe kurdischer Kundgebungsteilnehmer sowie den türkischen Kundgebungsteilnehmern involviert war.