Dort sah er, wie kurdische Kundgebungsteilnehmer auf die intervenierenden Polizeikräfte losgingen, Gegenstände nach diesen warfen und gegen ein Polizeifahrzeug traten. Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte nicht aktiv an den Ausschreitungen beteiligt war, er jedoch – trotz der wahrgenommenen Gewalttätigkeiten und im Wissen darum, dass die Polizei die Kundgebung auflösen wollte – in der Menschenansammlung verblieb und sich am zweiten Sitzstreik (Stillstand am Ende der Kirchenfeldbrücke, Seite Casinoplatz) beteiligte. 6.3 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen