Was den zweiten Sachverhaltsteil betreffend die Situation auf der Kirchenfeldbrücke und dem Casinoplatz anbelangt, so ist unbestritten, dass der Beschuldigte via Helvetiaplatz auf die Kirchenfeldbrücke gelangte und sich in die dortige eigentliche Kundgebung einfügte. Dort sah er, wie kurdische Kundgebungsteilnehmer auf die intervenierenden Polizeikräfte losgingen, Gegenstände nach diesen warfen und gegen ein Polizeifahrzeug traten.