Rechtsanwältin D.________ beantragte namens und auftrags des Beschuldigten Folgendes (pag. 211 f.): 1. A.________ sei vom Vorwurf des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB) frei zu sprechen. 2. Auf den Widerruf der mit Strafbefehl vom 24. Mai 2013 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 10 Tagessätzen CHF 90.00 sei zu verzichten. 3. A.________ sei eine Entschädigung von CHF 6‘752.25, zuzüglich der Aufwände für die heutige Hauptverhandlung, zuzusprechen. 4. Die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen.