3. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurde im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 186 f.) sowie ein Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 179 ff.) eingeholt. Ebenfalls von Amtes wegen wurde zudem zur Vervollständigung der amtlichen Akten der USB- Stick «SERHILDAN Allgemein» mit den in der polizeilichen Einvernahme vom 18. Mai 2017 erwähnten Videos aus dem Verfahren SK 19 252 beigezogen.