1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. März 2019 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, frei (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 104). Es erklärte ihn hingegen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern, schuldig (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.