nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 34 - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV; nur Dispositiv; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zusammen mit der Rechtskraftbescheinigung oder dem Hinweis, dass Beschwerde erhoben wurde) Bern, 14. September 2020 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: