Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Landfriedensbruchs, begangen am 12. September 2015 in Bern; 2. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern; und in Anwendung der Artikel 34, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 49 Abs. 1, 260 Abs. 1, 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 + 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘050.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.