Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und verfügt über einen einwandfreien Leumund. Im Strafverfahren zeigte er sich nicht gerade einsichtig. Von den an der Kundgebung erfolgten Gewalttätigkeiten distanzierte er sich jedoch in seinen Aussagen von Beginn weg klar. Er führt ein geordnetes Leben und geht, soweit krankheitsbedingt möglich, einer geregelten Arbeit nach. Vor diesem Hintergrund stellt die Kammer eine günstige Legalprognose und gewährt den bedingten Vollzug der Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00. Die Probezeit wird auf zwei Jahre festgelegt.