Die Kammer stellt deshalb eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest. Sie trägt diesem Umstand mit der Reduktion der Einsatzstrafe von 40 Tagessätzen auf 35 Tagessätze Geldstrafe Rechnung. Eine Einstellung, wie sie vom Bundesgericht bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots als ultima ratio vorgesehen ist, rechtfertigt sich nach Ansicht der Kammer insbesondere mit Blick auf die verstrichene Zeit und die Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe nicht. 19. Fazit Gesamtstrafe Die Gesamtstrafe für den Landfriedensbruch sowie die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte beträgt damit 35 Tagessätze Geldstrafe.