Das vorliegende Verfahren betrifft einen Sachverhalt und beschränkt sich auf den Beschuldigten. Es kann insgesamt als überschaubar und nicht übermässig komplex bezeichnet werden. Die Tatsache, dass die Polizei zunächst die Kundgebungsteilnehmer identifizieren und hierzu vorweg umfangreiches Videomaterial sichten musste, rechtfertigt eine Dauer von mehr als einem Jahr, bis der Beschuldigte ausfindig gemacht und anlässlich der Ersteinvernahme am 29. November 2016 mit der Eröffnung der Untersuchung konfrontiert werden konnte (pag. 16 ff.). Der Strafbefehl erging am 10. Juli 2018 (pag.