Ebensowenig wirkt sich das Aussageverhalten des Beschuldigten allerdings straferhöhend aus. Schliesslich fällt auch die Strafempfindlichkeit durchschnittlich und damit neutral aus. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. Es bleibt somit bei einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen.