Damit erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 550.00, seine Ehegattin ein solches von CHF 1‘300.00. Die Familie – zu welcher auch drei 26 Kinder im Alter zwischen 5 und 13 Jahren zählen – ist auf finanzielle Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe von monatlich CHF 2‘500.00 angewiesen (pag. 137 f., 203). Ein auf ein Ereignis in seiner Kindheit zurückzuführender Sehnenabriss führte dazu, dass der Beschuldigte gegenwärtig den rechten Ellenbogen nur sehr eingeschränkt nutzen kann, was sich auf seine Arbeitsfähigkeit auswirkt.