Stellungnahme vom 30. Juli 2020, pag. 197). Das ändert jedoch nichts daran, dass er sich in den relevanten Zeiträumen mitten in der Kundgebungsgruppe befand. Damit erschien er als Teil dieser Ansammlung und wollte – entgegen der Darstellung des Beschuldigten (pag. 196 f.) – eben auch als Teil der kundgegebenen Äusserung wahrgenommen werden (pag. 10-14; SD_1.mp4 Ausschnitt Sequenz: 00:29; IMG_0016.JPG; IMG_0015.jpg; IMG_11230117_plei.jpg [siehe Ziff.