47 Z. 135 ff.), worauf er auch anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. März 2019 hinwies (pag. 68). Er räumte ein, vereinzelt mit anderen Kundgebungsteilnehmern darüber gesprochen zu haben, was da vor sich gehe, aber niemand habe es ihm 15 sagen können (pag. 47 Z. 139 ff.). Auf der Abbildung auf pag. 14 steht der Beschuldigte in der Tat etwas abseits der Menschenansammlung und beobachtet, was vor sich geht (vgl. dazu S. 7 der Ergänzung der Anschlussberufung/Stellungnahme vom 30. Juli 2020, pag.