46 Z. 121 ff.). Er bestätigte, am besagten Tag eine grosse Menschenmenge angetroffen zu haben (pag. 47 Z. 125 f.). Ob etwas verkündet worden sei, wisse er nicht (pag. 47 Z. 128 f.). Auf die Frage, wie es in der Menge drin gewesen sei und ausgesehen habe, wich der Beschuldigte aus (pag. 47 Z. 131 ff.), was ein Lügensignal darstellt. Auf erneute Frage hin verneinte er, die Ansammlung als Demonstration verstanden zu haben (pag. 47 Z. 135 ff.), worauf er auch anlässlich der Hauptverhandlung vom 15. März 2019 hinwies (pag.