17 Z. 28 ff.). Während er damals angab, einzig die Illegalität der Demonstration verkannt zu haben (pag. 18 Z. 32), negierte er später anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung, die Menschenansammlung als Demonstration aufgefasst zu haben (pag. 46 Z. 111 f.; pag. 49 Z. 200). Er unterstrich weiter die Zufälligkeit seiner Anwesenheit und seine angeblich passive Beobachterrolle beim gesamten Geschehen (pag. 45 f. Z. 85 f., 114 ff.). Auf entsprechende staatsanwaltliche Frage hin beschrieb der Beschuldigte, eine Demonstration erkenne er am Zusammenfinden einer grossen Menschenmenge, welche lauthals Inhalte verkünde (pag. 46 Z. 121 ff.).