45 Z. 49 ff.). Von wann bis wann er sich in der K.________ Menschenmenge aufgehalten habe, könne er sich nicht mehr erinnern, am Nachmittag, wohl nach 14:00 Uhr (pag. 45 Z. 81 ff.). Er sei einfach dort gewesen und habe die Leute beobachtet, ca. 1-2 Stunden (pag. 45 f. Z. 85 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten stimmen insoweit mit den polizeilichen Ausführungen im Anzeigerapport vom 20. Dezember 2017 überein (pag. 1 ff.), als er eine grosse Versammlung von Personen beschrieb, welche über eine Brücke gegangen, von der Polizei zurückgedrängt und teilweise kontrolliert worden sei (pag. 45 Z. 56 ff.).