Er setzte mit ihr zur Verschiebung vom F.________(Platz) via I.________(Brücke) hin zum J.________(Platz) an. Der Beschuldigte machte zwar geltend, er sei nicht die ganze Zeit präsent gewesen: «Irgendwelche Gewalttätigkeiten sah ich keine, ich ging ja dann in die Stadt und kam dann wieder zurück» (pag. 47 Z. 157 f.; vgl. auch die Ergänzung zur Anschlussberufung, pag. 197). «Ich verliess die Menge beim F.________(Platz) um in die Stadt zu gehen. Später kam ich in die Menge zurück, das war dann auf dem J.________(Platz) (pag. 48 Z. 165 f.).