195 f.), erachtet die Kammer vor diesem Hintergrund als realitätsfern. Zudem ist in denselben Abbildungen aufgrund der Körperpositionen und - haltungen gut ersichtlich, wie sich die Teilnehmenden in Zeitpunkt der Aufnahme fortbewegten. Die Menschenansammlung als Ganzes hatte sich also auf polizeiliches Zurückdrängen hin bereits in Richtung I.________(Brücke) zu verschieben begonnen. Der Beschuldigte befindet sich auf den ebengenannten Abbildungen innerhalb der Menschenansammlung. Er setzte mit ihr zur Verschiebung vom F.________(Platz) via I.________(Brücke) hin zum J.________(Platz) an.