Hierauf sei es vor dem Brückenkopf I.________(Brücke), Seite F.________(Platz), aufgrund massiver Sitzstreikbeteiligung zu einem längeren Stillstand der Menschenansammlung gekommen. Um ca. 14:30 Uhr sei es der Polizei gelungen, die Kundgebungsteilnehmer vom Brückenkopf I.________(Brücke), Seite F.________(Platz), über die I.________(Brücke) in Richtung J.________(Platz) zu drängen. Wie die nachfolgend zusammengefassten Aussagen des Beschuldigten zeigen, bestritt er konstant, die Aufrufe zur Auflösung der Kundgebung gehört resp.