Die von der Union L.________ geplante und bereits im Vorfeld bewilligte «H.________ Kundgebung» für den 12. September 2015, 14:00 Uhr auf dem F.________(Platz) habe die K.________ ethnische Minderheit als Anlass genommen, zu einer Gegenkundgebung aufzurufen. Obwohl das Polizeiinspektorat der Stadt Bern am 11. September 2015 eine entsprechende Bewilligung abgelehnt habe, sei auf etlichen sozialen Plattformen sowie