7. Beweiswürdigung 7.1 Vorbemerkungen 7.1.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (S. 4 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 84 f.). 7.1.2 Anspruch auf rechtliches Gehör Der Anspruch auf rechtliches Gehör dient der Sachaufklärung und garantiert den betroffenen Personen ein persönlichkeitsbezogenes Mitwirkungsrecht im Verfahren (Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV;