Zudem habe ihn die Polizei beim Überqueren der I.________(Brücke) kontrolliert und ihm anschliessend Zutritt zu den anderen Kundgebungsteilnehmern gewährt, womit er davon habe ausgehen dürfen, sich unter die Gruppe begeben zu dürfen 7 (pag. 195, 199). Er sei vielmehr aus Neugier zur Menschenmenge hinzugetreten (pag. 46 Z. 111 f.; pag. 49 Z. 200 ff.; pag. 66 Z. 46; pag. 67 Z. 15 ff.; pag. 199) und habe das Geschehen lediglich beobachtet (pag. 47 Z. 131 ff.; pag. 66 Z. 34 f.).