66 Z. 46 f.) und er habe auch nicht daran teilnehmen wollen. Im Gegenteil, er habe sich zeitweise von der Gruppe distanziert, was seine passive Haltung sowie seinen fehlenden Zugehörigkeitswillen mindestens in Bezug auf die friedensstörenden Geschehnisse widerspiegle (Verweis auf die Fotografie pag. 14, pag. 196). Zudem habe ihn die Polizei beim Überqueren der I.________(Brücke) kontrolliert und ihm anschliessend Zutritt zu den anderen Kundgebungsteilnehmern gewährt, womit er davon habe ausgehen dürfen, sich unter die Gruppe begeben zu dürfen 7 (pag.