Andererseits behauptet er, den polizeilichen Anweisungen gefolgt zu sein und die I.________(Brücke) einzig und allein infolge der polizeilichen Einkesselung überquert zu haben, im Zeitpunkt als die Polizei die Zurückdrängung in Gang gesetzt habe, da er die Situation sinngemäss nicht habe anders verlassen können (pag. 195 f., 198). Dass er die Auflösung habe stören, verzögern oder verhindern wollen, dementiert er. Er habe die Menschenansammlung weder als Demonstration noch als illegal aufgefasst (pag. 47 Z. 135 ff.; pag. 66 Z. 46 f.) und er habe auch nicht daran teilnehmen wollen.