Am 12.09.2015 um ca. 11:30 Uhr versammelten sich 200 bis 300 E.________(Ethnie) und Sympathisanten auf dem F.________(Platz), um an einer für jedermann zugänglichen, unbewilligten Kundgebung «gegen den Krieg und das Massaker in G.________(Land)» teilzunehmen. Die Kundgebung war über soziale Plattformen organisiert worden und war als Gegenkundgebung für die um 14:00 Uhr geplante und bewilligte «H.________» Kundgebung gedacht. Die Polizei forderte die Kundgebungsteilnehmer um 12:59 Uhr und um 13:01 Uhr mittels Wagenlautsprecher und Megaphone sowie unter Hinweis auf die Strafandrohung von Art.