Ich befand mich nicht unter den Demonstranten, welche gewalttätig wurden und habe dies auch nicht gutgeheissen. Als es laut wurde, habe [recte: ich] mich von [recte: den] Demonstrierenden entfernt. Ich ersuche Sie, mich freizusprechen, da ich ganz unwissend und unverhofft an der Demonstration teilgenommen habe und keine Drohungen ausgestossen und keine Gewalttätigkeiten ausgeübt habe. Zu den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft nahm der Beschuldigte vorerst nicht Stellung. Rechtsanwalt B.________ ergänzte und präzisierte dann am 30. Juli 2020 namens des Beschuldigten die in der Anschlussberufung gestellten Anträge wie folgt (pag. 192):