1.2. des Landfriedensbruchs, begangen am 12. September 2015 in Bern. 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen: 2.1. zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘440.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen); 2.3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.