Weiter reichte der Beschuldigte einen Kurzbericht, erstellt von D.________, lic. phil. Psychologin FSP, vom 15. Juni 2020 zu den Akten, bei welcher er zwischen Dezember 2014 und September 2019 in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sei (pag. 206). 3 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in ihrer Berufungsbegründung vom 18. Juni 2019 folgende Anträge (pag. 125 ff.). 1. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären: 1.1. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern;