3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen holte das urteilende Gericht einen aktuellen Straf- (pag. 140) sowie Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 133 ff.) über den Beschuldigten ein. Zur Vervollständigung der amtlichen Akten wurde sodann von Amtes wegen das in der Anzeige (pag. 3 f.) erwähnte, auf dem USB-Stick «C.________» abgespeicherte Bild- und Videomaterial beigezogen. Weiter reichte der Beschuldigte einen Kurzbericht, erstellt von D.________, lic.