Hingegen erklärte es ihn der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern, schuldig (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 70). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte es den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, unter Festlegung der Probezeit auf zwei Jahre (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 70) und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘600.00 (Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;