I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (Beschuldigter/Anschlussberufungsführer, nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 15. März 2019 frei von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 69). Hingegen erklärte es ihn der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 12. September 2015 in Bern, schuldig (Ziff.