3.2. folgende Gegenstände dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben werden: - 2 Schlüssel (Ass. Nr. 3) - 1 Mobiltelefon Samsung mit Netzkabel (Ass. Nr. 10) - USB-Stick (Ass. Nr. 12) - Diverse Unterlagen (Ass. Nr. 16) - 1 Laptop Sony mit Netzkabel (Ass. Nr. 17) II. A.________ wird schuldig erklärt: