infolge Verletzung des Anklagegrundsatzes und Verjährung eingestellt wurde, unter Auferlegung von 3/8 der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 9‘462.85, an den Kanton Bern und Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5‘182.80 an Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________;