Der Beschuldigte brachte verschiedentlich vor, bei den als Kokapflanzen beschlagnahmten Pflanzen habe es sich um Pflanzen der Gattung «euphorbia umbellata», mithin um Zierpflanzen gehandelt. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Pflanzen in der Wohnung des Beschuldigten als «Cocapflanzen» sichergestellt und auch in der Beschlagnahmeverfügung als solche bezeichnet worden sind (pag. 207). Dagegen