nach dem Strafverfahren, hat indessen eine nähere Untersuchung stattzufinden, um den anfänglich vermuteten Konnex zu einer Straftat zu bestätigen oder zu verwerfen. Kann dieser Konnex nicht erstellt werden, sind die Gegenstände der beschuldigten Person zurückzugeben. Alleine gestützt auf eine vage Bezeichnung lässt sich für viele Gegenstände nicht sagen, dass sie zur Begehung einer Straftat gedient haben oder durch eine Straftat hervorgebracht worden sind. Auch Hinweise auf eine weitergehende Untersuchung diesbezüglich lassen sich den Akten nicht entnehmen.