28. Einziehungen 28.1 Allgemeines Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 3. Mai 2017 hat die Kantonspolizei am Domizil des Beschuldigten diverse Gegenstände sichergestellt (vgl. dazu Verzeichnis Sicherstellung ab pag. 174 ff.) und anschliessend mit Beschlag belegt (Beschlagnahmeverfügung vom 16. Mai 2018, pag. 206 ff.). Ist die Beschlagnahme eines Gegenstandes oder Vermögenswertes nicht vorher aufgehoben worden, so ist über seine Rückgabe an die berechtigte Person, seine Verwendung zur Kostendeckung oder über seine Einziehung im Endentscheid zu befinden (Art. 267 Abs. 3 StPO). 28.2 Gegenstände