Des Weiteren wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 26.05.2015 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt; dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 22.05.2014 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau.