35 Der Strafregisterauszug des Beschuldigten weist demgegenüber diverse Vorstrafen aus (pag. 456): Am 22.05.2014 wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 90.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt.