20. Täterkomponenten Bezüglich der Täterkomponenten führte die Vorinstanz zutreffend aus (S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 581) Das Vorleben des Beschuldigten verlief unauffällig. Der Beschuldigte ist in T._____ (Ortschaft) bei seinen Eltern aufgewachsen und hat zwei Geschwister. Nach der obligatorischen Schulzeit und einem 10. Schuljahr in U._____ (Ortschaft) hat er eine Ausbildung als Polymechaniker bei der V._____ AG absolviert. Nach der Lehre hat der Beschuldigte während kurzer Zeit bei der W._____AG gearbeitet.