18.1 hiervor). Nach Ansicht der Kammer wiegen sich diese auch hier mit dem Abzug auf, der dem Beschuldigten für die unvollendete Veräusserung zu gewähren ist. Dies führt – unter Berücksichtigung des Eigenkonsums zu einer Strafe von 150 Strafeinheiten. 19.2 Marihuana Für die anlässlich der Hausdurchsuchung vom 3. Mai 2017 beim Beschuldigten sichergestellten ca. 100 Gramm Marihuana (pag.