19. Strafe für die weiteren Delikte Der Beschuldigte hat sich des Weiteren der mehrfachen (einfachen) Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig gemacht. 19.1 Ecstasy/MDMA Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 3. Mai 2017 wurden beim Beschuldigten insgesamt 854 Tabletten Ecstasy/MDMA und 48 Gramm Pulver Ecstasy/MDMA sichergestellt (pag. 74 ff. und pag. 186 ff.). Ausgehend von einem Gewicht von 0.4 Gramm pro Pille entspricht das sichergestellte Pulver ca. 120 Tabletten, was zu einer ungefähren Gesamtmenge von 974 Tabletten Ecstasy/MDMA führt (S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.