d BetmG). Neben den Substanzen wurden beim Beschuldigten weiter diverse Drogenutensilien, unter anderem mehrere Waagen, ein Vakuumiergerät sowie Vakuumierfolien, Pipetten, ein PH-Messgerät und Verpackungsmaterial (diverse Minigrip) sichergestellt, die üblicherweise bzw. sogar offenkundig für die Verarbeitung und die Vorbereitung eines späteren Verkaufs benutzt werden. Als Veräusserung gilt mithin die vorsätzliche Übertragung der Verfügungsmacht über Betäubungsmittel an eine andere Person (HUG-BEELI, a.a.O., N 412 zu Art. 19).